Verbot des Einsatzes von Glyphosat im Stadtgebiet von Breuberg

Der Kreisverband der Grünen im Odenwald begrüßt diesen Antrag der Grünen in Breuberg.:

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis´90/Die Grünen in Breuberg, Martin Gernhardt, und der Stadtverordnete der CDU, Andreas Schwinn, haben folgenden Antrag an die Stadtverordnetenversammlung der Gemeinde Breuberg gestellt:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Einsatz von Glyphosat haltigen Mitteln im Stadtgebiet von Breuberg zu verbieten und als Ordnungswidrigkeit einzustufen.

Sollte ein solches generelles Verbot nicht möglich sein, möge sich dieser Beschluss auf alle öffentlichen Flächen sowie alle privat genutzten gemeindeeigenen Flächen beziehen.

Bei verpachteten Flächen, deren Pachtvertrag ein solches Verbot nicht zulässt, ist darauf zu achten, dass im Falle einer Vertragsänderung, bzw. eines neuen Pachtvertrages, das Glyphosatverbot im Pachtvertrag mit aufgenommen wird.

Begründung:

Glyphosat ist ein Pflanzenschutzmittel, bei dem der starke Verdacht besteht, krebserregend zu sein. Durch Abschwemmen und Versickern ist die Gefahr groß, dass die Substanz auch ins Trinkwasser gerät und damit die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet.

Bei einer Untersuchung im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen bei stillenden Müttern aus mehreren Bundesländern, wurde bereits Glyphosat in der Muttermilch festgestellt.

Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft Glyphosat als sehr wahrscheinlich krebserregend ein.

Der Ausschuss für Risikobewertung in der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kommt zwar zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht krebserregend sei, es rufe jedoch schwere Augenschädigungen hervor und sei giftig für das Wasser-Ökosystem.

Bereits seit 2015 unterliegt in Hessen der Einsatz von Glyphosat, außerhalb von Land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen, auf öffentlichen Freiflächen einem Genehmigungsvorbehalt. Nur in Ausnahmefällen wird der Einsatz erlaubt.

Glyphosat hat zurzeit lediglich eine Übergangszulassung bis Ende 2017 und muss dann von der EU neu zugelassen werden.