Odenwälder Kreistag beschließt Beitritt zur Hessenkasse

Nachfolgend veröffentlichen wir die Presseerklärung des Kreisausschusses des Odenwaldkreises über den Beitritt zur Hessenkasse:

Hessenkasse dient dem Abbau von Verbindlichkeiten der Kommunen

Kassenkredite dienten Kommunen ursprünglich dazu, unterjährig die Liquidität zu sichern und laufende Ausgaben zu decken. Anders als bei Investitionskrediten stehen Kassenkrediten somit keine substantiellen Werte gegenüber. Doch was mal als Ausnahme gedacht war, ist mittlerweile die Regel und die Haushalte der Kommunen weisen mehr oder weniger hohe Kassenkredite auf. Ursächlich dafür ist die jahrzehntelange Unterfinanzierung der Kommunen durch den Bund und das Land Hessen. So ist es auch im Odenwaldkreis. Hier haben sich im Laufe der Jahre aktuell 140 Millionen Euro angesammelt. Um die Kommunen bei dem Abbau dieser Verbindlichkeiten zu unterstützen, hat das Land Hessen die Hessenkasse ins Leben gerufen. Kommunen, die an dem Programm teilnehmen, übertragen ihre Kassenkredite an das Land, sind also selbst nicht mehr Kreditnehmer. Im Gegenzug zahlen die Kommunen jährlich 25 Euro pro Einwohner an das Land Hessen, so lange, bis die Hälfte der Kreditsumme bezahlt ist, maximal aber 30 Jahre. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein ausgeglichener Haushalt.

Kreistag des Odenwaldkreises beschließt Teilnahme an der Hessenkasse

In seiner Sitzung am 5. Februar 2018 hatte der Kreistag die grundsätzliche Teilnahme an der Hessenkasse beschlossen und den Kreisausschuss mit der entsprechenden Antragsstellung und den Verhandlungen mit dem Land beauftragt. Dass es der Verwaltung gelungen ist, für das Jahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu planen war die Grundlage dafür. In seiner Sitzung stimmte das Gremium nun endgültig dem Beitritt zu dem Landesprogramm zu. Dagegen votierte nur die Partei „Die Linke“.

Das bedeutet, dass der Odenwaldkreis zum 17. September 2018 seine kompletten Kassenkredite in Höhe von voraussichtlich 141,8 Millionen Euro an das Land Hessen abgibt. Dafür zahlt er ab dem Jahr 2019 bis zum Jahr 2048 jährlich rund 2,4 Millionen Euro und im Jahr 2049 den Restbetrag von 575.000 Euro an das Land. Außerdem verpflichtet sich der Kreis in Zukunft Kassenkredite tatsächlich nur für ihren ursprünglichen Zweck, die kurzfristige Liquiditätssicherung, aufzunehmen.

Mehr finanzielle Sicherheit für den Odenwaldkreis

Durch die Abgabe der Kredite an das Land gewinnt der Odenwaldkreis finanzielle Sicherheit, da er nicht mehr möglichen Zinsschwankungen unterworfen ist. Rund 1,4 Millionen Euro jährlich musste der Odenwaldkreis aktuell für die bestehenden Kassenkredite aufwenden. Jeder Prozentpunkt Steigerung auf dem Kreditmarkt, was mittelfristig zu erwarten ist, hätte diesen Betrag verdoppelt.