Stellungnahme des BUND zum LEP

Wir veröffentlichen die Pressemitteilung des BUND Odenwald zur Beschlussvorlage des Landesentwicklungsplans (LEP) und bedanken uns bei den Naturschutzorganisationen für diese klare Positionierung.


Naturschutzbeirat weist Vorlage des Landrates zum LEP zurück

Einstimmig hat am 20.07. der Naturschutzbeirat des Odenwaldkreises eine Beschlussvorlage zurückgewiesen, die Landrat Frank Matiaske dem Gremium zur Beratung hatte vorlegen lassen. Es ging um die Stellungnahme des Landkreises zur Fortschreibung des hessischen Landesentwicklungsplans – dem hessenweiten Konzept für die Nutzung der Landesfläche.  Entgegen allen Erwartungen und dem üblichen Vorgehen, dass mit einer solchen Stellungnahme die Fachleute des Landratsamtes betraut werden, hatte der Landrat ein privates Ingenieurbüro mit der Abfassung der Vorlage beauftragt.

Der BUND Odenwald hat gegen diese Vorgehensweise in einem Brief an den Landrat protestiert:

„Es sollte Ihnen aus Ihrer Zeit als Bürgermeister von diesem Büro bekannt sein, dass es sich durch eine stringent naturschutzfeindliche Auffassung von Planung auszeichnet. Dies lässt sich durch die Anzahl der von diesem Büro verfassten Ablehnungen von naturschutzrelevanten Beiträgen im Rahmen der Bauleitplanung leicht beweisen.“

Dieser Einschätzung hat sich der NABU Odenwald sowie mit seinem gestrigen Beschluss auch der Naturschutzbeirat angeschlossen. Auf Vorschlag des BUND beschloss das Gremium eigene Texte für die Stellungnahme des Kreises zum Landesentwicklungsplan. Dabei ging es in erster Linie darum, die in dieser Planung enthaltenen Ziele ‚geringerer Flächenverbrauch‘, ‚Natur- und Umweltschutz‘, ‚Land- und Forstwirtschaft‘ aus Sicht des Kreises zu verstärken.

Der Beirat vertritt – im Gegensatz zur Vorlage des Landrates – die Auffassung, dass der Flächenverbrauch durch neue Siedlungsgebiete in Zukunft drastisch einzuschränken ist. So schlägt er vor, für Ortsteile für die kommende Geltungsdauer des Planes statt der im Entwurf vorgeschlagenen 5 ha nur 0,5 ha anzusetzen.

BUND-Sprecher Harald Hoppe:

“Wenn die Landesregierung als Ziel die Reduzierung des Flächenverbrauchs auf ein Zehntel des heutigen Wertes anstrebt, dann darf sie den Ortsteilen nicht pauschal eine weiterhin ungebremste Flächenerweiterung zugestehen. Hier muss ebenfalls eine Reduktion auf ein Zehntel des jetzigen Wertes festgesetzt werden.“

Für den Umwelt- und Naturschutz stellt der Beirat fest, dass durch die ‚erfolgreiche‘ Verweigerungspolitik der Vergangenheit wichtige Elemente wie der Biotopschutz und der Artenschutz durch den Kreis nicht in Beschränkungen für andere Nutzungen umgesetzt wurden. Verglichen mit anderen Landkreisen ist der Odenwaldkreis bei der Bestandsaufnahme ‚Biotopverbund in Hessen‘ eine weiße Fläche. Aus diesem Versäumnis resultieren die im Kreis ohne Probleme durchlaufenden Genehmigungen für Windkraftanlagen auch an für die Natur sensiblen Standorten. Dies werde zwar offiziell beklagt, aber der Kreis hat sich stets verweigert, wenn von Naturschutzverbänden Forderungen nach Naturschutzgebieten oder Beschränkungen bei der Flächennutzungsplanung vorgetragen wurden.

Der Naturschutzbeirat empfiehlt der Kreisverwaltung, im hessenweiten Biotopverbund die Höhenzüge beiderseits von Mümling und Gersprenz festsetzen zu lassen. Außerdem empfiehlt er, bei Windkraftplanungen die nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützten Arten mit ihren in der Fachwelt anerkannten Schutzradien als Ausschluss für Windradstandorte zu bewerten.

Die Landratsvorlage enthielt 48 Textvorschläge, von denen der BUND nur 10 als zustimmungsfähig ansieht.

Ein Detail: Der Landrat schlug vor, für die Odenwaldbahn die Einstufung als Hauptverkehrslinie zu fordern. Dabei übersah er – oder nahm in Kauf – dass bei Hauptverkehrslinien Güterverkehr (auch und besonders nachts) eingeschlossen ist. Güterzüge erzeugen ein mehrfaches des Lärms, der von den modernen Fahrzeugen der Odenwaldbahn ausgeht. Ob das mit der Vorstellung aller Bahnanrainer konform geht, ist für den BUND zweifelhaft.