Wir veröffentlichen die Pressemitteilung unserer zuständigen Landtagsabgeordneten, Sigrid Erfurt, zum Bundesteilhabegesetz und zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe:
Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe, die es behinderten Menschen ermöglichen soll, so selbstbestimmt und eigenverantwortlich wie nur möglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, verbleibt beim Landeswohlfahrtsverband (LWV).
„Das jetzt im Landtag eingebrachte Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sieht vor, die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe beim LWV zu belassen. „Wir GRÜNE haben uns auf diese Position schon früh festgelegt und auch die Verbände der Menschen mit Behinderung und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege haben sich dafür eingesetzt.“, so Sigrid Erfurth, stellvertretende Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion, zur Einbringung des Umsetzungsgesetzes des Bundesteilhabegesetzes im Hessischen Landtag.
Das Solidarmodell bleibt erhalten.
Zeitweilig gab es Überlegungen, die Zuständigkeit in Hessen den Kommunen zu übertragen.
Erfurth dazu weiter „Der LWV hat die Kompetenz, die Erfahrung und das Fachwissen, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Handicaps eingehen zu können. Die Zuständigkeit den Kommunen zu übertragen, hätte die Gefahr mit sich gebracht, dass gerade Menschen mit weniger häufig vorkommenden Behinderungen nicht überall die gleiche Qualität in der Beratung vorgefunden hätten. Auch Bürgerinnen und Bürger weniger wohlhabender Kommunen hätten Nachteile befürchten müssen. Es ist ein großer Erfolg, dass das Solidarmodell Landeswohlfahrtsverband intakt bleibt, um das uns andere Bundesländer beneiden.“