EEG-NOVELLE: REGIERUNG STEHT WEITER AUF DER BREMSE UND VERSAGT BEIM KLIMASCHUTZ

Hier das kurz&schnell der Grünen Bundestagsfraktion zur EEG-Novelle

DARUM GEHT’S:
Am 23.09.2020 beschloss das Bundeskabinett den lange erwarteten Gesetzentwurf zur Novelle des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG). Der Entwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren (1. Lesung 30.10.2020, Anhörung am 18.11.2020 im Wirtschaftsausschuss, Abschluss geplant für 26.11.2020). Das EEG ist das Herzstück des Erneuerbarenausbaus, darin werden die Ziele sowie der Regulierungsrahmen bestimmt. Eine Reform ist eigentlich dringend notwendig, denn der EE-Ausbau ist in den letzten Jahren fast zum Erliegen gekommen. Mit diesem Entwurf bleibt die Bundesregierung jedoch auf der Bremse stehen. Zwar beseitigt die Bundesregierung ein paar kleinere Hemmnisse, sie schafft es aber nicht mal im Ansatz, den Ausbau zu entfesseln. Klimapolitisch muss der Ausbau vervielfacht werden im Gegensatz zu den im GE genannten Zielen. Die
Bundesregierung bedient sich außerdem eines Tricks und geht von einem viel zu geringen Stromverbrauch bis 2030 aus. Der Bedarf wird künstlich klein gerechnet, allerdings ohne dass sie etwas für mehr Stromsparen und Effizienz unternehmen. Das ist fatal.

Stattdessen wäre ein massiver Ausbau von Erneuerbaren dringend notwendig! Nur damit kann Deutschland die Pariser Klimaziele erreichen, Kohle- und Atomkraftwerke ersetzen und die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Es ist auch abzusehen, dass das EU-Klimaschutzziel für 2030 erhöht wird. Dafür muss auch Deutschland seinen Beitrag leisten. Ein wichtiger Grund mehr, den Erneuerbarenausbau voranzubringen.

DAS SAGEN WIR DAZU: DIE EEG-NOVELLE VERFEHLT DEN NOTWENDIGEN AUFBRUCH FÜR DEN KLIMASCHUTZ UND ZEMENTIERT DEN RÜCKSTAND BEIM ERNEUERBAREN-AUSBAU. WIR BRAUCHEN EINEN VIELFACH HÖHEREN AUSBAU VON WIND- UND SOLARENERGIE, MEHR ENGAGEMENT FÜR BÜRGERENERGIE SOWIE EINE STÄRKERE ENTBÜROKRATISIERUNG, UM DIE KLIMASCHUTZZIELE ZU ERREICHEN UND DIE KOHLE- UND ATOMKRAFTWERKE ZU ERSETZEN.

Erneuerbarenausbau muss endlich entfesselt werden:
Jährlicher Ausbau muss sich vervielfachen
Die Vorschläge der Bundesregierung reichen hinten und vorne nicht für einen neuen Ausbauschub der Erneuerbaren. Wir brauchen einen viel stärkeren Ausbau, um keine kostbare Zeit für den Klimaschutz zu verlieren. Gerade bei der Solarenergie können in kurzer Zeit viele neue Anlagen gebaut werden. Als Beitrag für die Klimaziele muss mindestens doppelt so viel Solarenergie ausgebaut werden als im GE EEG vorgesehen, also rund 10 Gigawatt pro Jahr. Auch der Ausbau der Windenergie an Land muss sich im Vergleich zum letzten Jahr glatt versechsfachen. Wir fordern 5 GW. Ein konkretes Ausbauinstrument hat
die Bundesregierung in der Novelle komplett rausgelassen: die von uns geforderte Solarpflicht im Gebäudebereich.

Es bedarf einer realistischen Strombedarfsprognose als Grundlage für den EE-Ausbau.
Beim Erneuerbarenausbau geht es um Klimaschutz und unsere Zukunft – eine zu ernste Angelegenheit, um bei den Grundannahmen zu tricksen. Der künftige Strombedarf muss daher realistisch geschätzt werden, statt Luftnummern zu verbreiten. Trotz Effizienzgewinne wird der Stromverbrauch steigen, v.a. durch die sog. Sektorkopplung, wonach Ökostrom auch in anderen Sektoren, u.a. Verkehr und Wärme sowie Industrie eingesetzt wird, sowie auch durch die angestrebte Produktion von Wasserstoff. Dieser Bedarf muss offen ermittelt und der notwendige Erneuerbarenausbau entsprechend angepasst werden.

Windenergieausbau als tragende Säule der Energiewende muss gesichert werden:
Pionier-Windenergieanlagen am Netz halten
Windenergie an Land und auf See ist die tragende Säule der Energiewende, die verlässlich große Mengen Ökostrom liefern kann. Der eingebrochene Ausbau muss wieder in Schwung kommen. Dafür fehlt in der EEG-Novelle noch ein zentrales Element: für die ersten Pionieranlagen der Windenergie (sog. Ü20-Anlagen), die Ende 2020 nach 20 Jahren aus der EEGFinanzierung rausfallen, gibt es noch keine Anschlussregelung. Die Betreiber wissen nicht, welche Bedingungen für diesen produzierten Strom ab 2021 gelten. Die Bundesregierung muss diese Lücke dringend schließen und eine unkomplizierte Lösung für den weiteren Betrieb schaffen. Ansonsten würde bis Mitte der 2020er Jahre 16.000 Megawatt Leistung Windenergie ausfallen, das ist ein Drittel der heute installierten Anlagen. Bei den aktuell niedrigen Ausbauzahlen würde das sogar einen Netto-Rückbau von Windenergie bedeuten. Die Bundesregierung muss auch eine bessere Teilnahme an der Energiewende ermöglichen und dafür sorgen, dass Kommunen wirkungsvoll an der Windkraft beteiligt werden und finanziell davon profitieren.

Bürgerenergie muss gestärkt werden: Vollständige Umsetzung der EU-Vorschriften notwendig
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie umzusetzen. In der EEG-Novelle bleibt sie aber auf halber Strecke stehen und nutzt nicht das ganze Potential. So sollen laut GE kleine Photovoltaik-Anlagen nur bis 20 kWp von der EEG-Umlage befreit werden. Laut der EU-Richtlinie sollen aber mindestens alle Anlagen bis 30 kWp befreit werden. Wir fordern die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie, um Bürgerenergie zu stärken.

DAS MUSS MAN WISSEN
Der Gesetzentwurf ist nicht ausreichend für den Klimaschutz und war bereits beim Kabinettsbeschluss Ende September unambitioniert und veraltet. Das haben auch BM Altmaier und BM Schulze zugegeben, indem sie in ihren jeweiligen Aussagen bereits Verbesserungen und Änderungsanträge im weiteren Verfahren angekündigt haben. Das ist ein Armutszeugnis, wenn gleichzeitig der Ausbau wegbricht. Bisher ist auch unklar, ob und welche konkreten Änderungen es noch geben soll. In der
Diskussion ist eine Regelung für die Pionieranlagen der Windenergie. Wie diese aussehen soll, ist jedoch bisher offen.

Mit der Novelle wird die Bundesregierung auch kaum ihr eigenes Ziel 65Prozent Erneuerbare bis 2030 erreichen. So niedrig sind die Ausbauziele. Durch das erhöhte EU-Klimaschutzziel für 2030, voraussichtlich 55 Prozent, steigt jedoch der Ausbaubedarf von Erneuerbaren in Deutschland weiter. Da das neue EU-Klimaziel vermutlich erst Ende des Jahres beschlossen wird, dient es noch nicht als offizielle Grundlage für die jetzige EEG-Novelle. Es ist daher unklar, wann und wie die Bundesregierung die Ausbauziele im EEG an das neue EU-Klimaschutzziel anpassen will.