Mitmachen: Fotoaktion zur Abschaffung des § 219 a Strafgesetzbuch

Liebe Frauen,

die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde vom Amtsgericht Gießen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie nach Auffassung der Richterin wiederholt gegen § 219a StGB verstoßen hatte. Dieses sogenannte Werbeverbot stellt jedoch de facto öffentlich verfügbare ärztliche Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.

Die Revision findet am 06.09.18 um 9 Uhr beim OLG Gießen statt.

Ab 8 Uhr wollen wir, Bündnis 90/Die Grünen Hessen, gemeinsam vor Ort Gesicht zeigen! Dazu seid ihr alle herzlich eingeladen.

Hier findet ihr Sprechblasen was wir damit vorhaben, steht im Schreiben von Sigrid Erfurth:

 Fotoaktion Abschaffung § 219a StGB

Hier der Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion: § 219a vollständig streichen