Liebe Frauen,
die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde vom Amtsgericht Gießen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie nach Auffassung der Richterin wiederholt gegen § 219a StGB verstoßen hatte. Dieses sogenannte Werbeverbot stellt jedoch de facto öffentlich verfügbare ärztliche Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.
Die Revision findet am 06.09.18 um 9 Uhr beim OLG Gießen statt.
Ab 8 Uhr wollen wir, Bündnis 90/Die Grünen Hessen, gemeinsam vor Ort Gesicht zeigen! Dazu seid ihr alle herzlich eingeladen.
Hier der Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion: § 219a vollständig streichen