Liebe Frauen,
die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde vom Amtsgericht Gießen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie nach Auffassung der Richterin wiederholt gegen § 219a StGB verstoßen hatte. Dieses sogenannte Werbeverbot stellt jedoch de facto öffentlich verfügbare ärztliche Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.
Die Revision findet am 06.09.18 um 9 Uhr beim OLG Gießen statt.
Ab 8 Uhr wollen wir, Bündnis 90/Die Grünen Hessen, gemeinsam vor Ort Gesicht zeigen! Dazu seid ihr alle herzlich eingeladen.
Hier der Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion: § 219a vollständig streichen
Verwandte Artikel
Angela Dorn: Es gibt viele gute Gründe im ländlichen Raum zu leben – Kultur ist existenziell
Odenwaldkreis – Beim ersten digitalen Neujahrsempfang konnten die Odenwälder Grünen die Landtagsabgeordnete und Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, als Gastrednerin begrüßen.“ Kunst und Kultur im Odenwaldkreis“ standen im…
Weiterlesen »
Entwurf Wolfsmanagementplan für Hessen liegt vor
Umweltministerium und Verbände im Gespräch „Die Wolfsnachweise der letzten Wochen zeigen, dass wir jederzeit und überall in Hessen mit einem Wolf rechnen müssen. Aus diesem Grund haben wir die Weiterentwicklung…
Weiterlesen »
Philip Krämer: “Wir wollen gestalten und regieren.”
Odenwaldkreis – Beim ersten digitalen Aschermittwoch der Grünen Odenwald sprach der Landesvorsitzende der Grünen Hessen und Bundestagsdirektkandidat im Wahlkreis Odenwald, Philip Krämer, zu den Gästen. Mit der Kandidatur der Grünen…
Weiterlesen »