November-/Dezemberhilfe – Überbrückungshilfe für Unternehmen

In Bezug auf die angekündigten November- und Dezemberhilfen für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, gibt es vermehrt Anfrage zu Nachbesserungsbedarf. Hier die Stellungnahme der B90/Die Grünen Bundestagsfraktion:

Wir fordern eine zielgerichtete Berücksichtigung von Unternehmen, die vom aktuellen Shutdown unmittelbar betroffen sind. Bei der November-Notfallhilfe und ihrer Verlängerung im Dezember muss zunächst sichergestellt werden, dass für den Fall einer kompletten Betriebsschließung 100 Prozent Erstattung der Betriebskosten (Sachkosten und verbleibende Personalkosten) plus für Selbstständige und Kleinstunternehmen die Auszahlung eines Unternehmerlohns in Höhe von 1.200 Euro abgedeckt sind. Ab Januar 2021 bzw. sollte es zu weiteren auch regionalen Shutdowns kommen, ist eine insgesamt zielgenauere Ausgestaltung vorzunehmen. Ein Unternehmerlohn und hundertprozentige Erstattung der Betriebskosten sind hier zentrale Eckpfeiler.

Darüber hinaus haben im Konzept der Bundesregierung Unternehmer*innen Anspruch auf die November-/Dezemberhilfe, wenn sie mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes (auch über Dritte) regelmäßig mit Unternehmen erzielen, die im Shutdown schließen müssen bzw. wenn ein geschlossener Teilbetrieb mindestens 80 Prozent des Gesamtumsatzes erzielt. Damit sind viele betroffene Unternehmen nicht ausreichend erfasst bzw. auf die unzureichend ausgestalteten Überbrückungshilfen angewiesen.

Wir fordern für alle Unternehmen, die jetzt erhebliche Umsatzausfälle haben, aber von den Novemberhilfen und ihrer Verlängerung nicht erfasst sind, schon ab Anfang Dezember bessere Konditionen. Die überarbeitete Überbrückungshilfe III muss ab dem 1. Dezember starten und nicht erst im nächsten Jahr. Verbesserungen sind dringend nötig, damit betroffene Unternehmen nicht mehr durchs Raster fallen. Wir unterstützen dabei die Bemühungen der Bundesregierung den derzeit gültigen Beihilferahmen auszuweiten.

Besonders wichtig ist uns, dass die Hilfsversprechen jetzt endlich zeitnah eingelöst werden: Unternehmen und Selbstständige können sich nicht von Monat zu Monat hangeln. Auch sie brauchen eine Langfristperspektive mit einer schnellen, unbürokratischen Unterstützung.

Wir fordern u.a. folgende verbesserte Konditionen bei der Überbrückungshilfe III:

  • Auch bei den Überbrückungshilfen müssen Antragsstellung, Bearbeitung und Auszahlung endlich zeitnah und digital sichergestellt werden. Hier schlagen wir eine bessere Einbindung der Finanzämter vor. Zudem sollen Beiträge unter 5.000 Euro ohne Steuerberater*in beantragt werden können und pauschale Abschlagzahlungen jeweils am Monatsanfang erfolgen.
  • Die erstattungsfähigen Kosten müssen erweitert werden. So sollte z.B. die Personalkostenquote bei den erstattungsfähigen Betriebskosten erhöht werden. Bisher können die Personalkosten pauschaliert mit 20 Prozent der Fixkosten abgerechnet werden. Wir begrüßen die geplante Erweiterung der erstattungsfähigen Kosten um Abschreibungen, bauliche Modernisierungsmaßnahmen sowie Stornierungskosten. Damit wird auch der Veranstaltungsbranche besser geholfen.
  • Den Unternehmerlohn: Wir fordern die Auszahlung eines Unternehmerlohns von 1.200 Euro auch rückwirkend für Selbstständige und Kleinstunternehmerinnen (bis 10 Mitarbeiter*innen). Die von Bundesfinanzminister Scholz in Aussicht gestellten max. 5.000 Euro für Referenzumsätze von 25 Prozent bis Juni 2021 sind viel zu wenig.
  • Wir begrüßen, dass der monatliche Maximalzuschuss von bisher 50.000 Euro deutlich erhöht werden soll, um auch größeren Unternehmen angemessen zu helfen.

Die Zuschüsse müssen unbürokratischer gestaltet werden, u.a. durch die Möglichkeit längerfristiger Abrechnungen, zumindest für die kleiner Unternehmen in halbjährlichen oder ganzjährlichen Zeiträumen. Wenn der Shutdown vorbei ist, geht es darum, wieder nach vorne zu schauen.

Mit unserem Fraktionsbeschluss „Unsere Innenstädte fit für die Zukunft machen  schlagen wir „Kauf-vor-Ort“ Gutscheine vor, die dem lokalen Handel, Veranstaltern, Restaurants und Kultureinrichtungen helfen und fordern eine gesetzgeberische Klarstellung, dass behördliche Betriebsschließungen und Nutzungseinschränkungen für Gewerbeflächen aufgrund von Corona-Beschränkungen rechtssicher einen Anspruch der Gewerbemieter auf Vertragsanpassung, also etwa auf Herabsetzung der Miete, auslösen. Ein Zuwarten bis zu einer Klärung dieser Frage durch die Zivilgerichte käme für viele Unternehmen zu spät.

Am 16.12. findet um 18.30 Uhr ein Online-Talk mit Daniela Wagner (MdB) statt: https://www.gruene-odenwald.de/event/online-talk-innenstaedte-fit-fuer-die-zukunft-machen-mit-daniela-wagner-mdb/