Nach GRÜNEN-Anfrage: Antwort des Kreisausschusses offenbart Wegfall der Klima-Kommunen-Anreize

Am 22. September hat die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Odenwaldkreis eine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Hitzeaktionsplans sowie zur Mitgliedschaft des Landkreises im Netzwerk der Hessischen Klima-Kommunen eingereicht.

Hintergrund der Anfrage waren die seit dem 1. Juli 2025 geltenden Änderungen der Hessischen Klimarichtlinie. Danach sollten Klima-Kommunen durch die Erfüllung bestimmter Standards sowie die konsequente Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zusätzlich zum Basisfördersatz von 40 Prozent weitere Förderzuschläge erhalten können, sodass Förderquoten von bis zu 75 Prozent möglich gewesen wären.

Wie aus der Antwort des Kreisausschusses nun hervorgeht, hat das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) jedoch mit Mitteilung vom 30. September 2026 angekündigt, das ursprünglich geplante System differenzierter Fördersätze für Klima-Kommunen doch nicht einzuführen. Stattdessen soll künftig ein einheitlicher Fördersatz von 75 Prozent gelten. Eine entsprechende Novellierung der Kommunalen Klimarichtlinie werde derzeit vorbereitet.

Die GRÜNEN sehen diese Entwicklung kritisch.

„Natürlich ist es grundsätzlich positiv, wenn Landkreise und Kommunen weiterhin hohe Förderquoten erhalten können. Gleichzeitig geht aber ein wichtiges Steuerungsinstrument verloren. Das ursprünglich vorgesehene System sollte nicht nur Fördermittel vergeben, sondern auch Anreize schaffen, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen tatsächlich umzusetzen, zu dokumentieren und strategisch weiterzuentwickeln“, erklärt Judith Schreck, Mitglied der GRÜNEN im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Mit dem nun vorgesehenen einheitlichen Fördersatz entfalle dieser Anreizmechanismus nun weitgehend. Kommunen, die ihre Klimaschutz- und Klimaanpassungsaktivitäten konsequent voranbringen, würden künftig grundsätzlich nicht bessergestellt als Kommunen, die lediglich Mindestanforderungen erfüllen oder ihre Aktivitäten nur eingeschränkt weiterentwickeln. „Gerade dort, wo Klimaschutz und Klimaanpassung bislang keine politische Priorität haben, geht damit ein wichtiger Anreiz verloren, langfristige Strategien zu entwickeln und umzusetzen“, ordnet Dr. Jonas Schönefeld, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, die Pläne ein.

Die Antwort des Kreisausschusses zeigt des Weiteren, dass im Bereich des Hitzeschutzes wichtige organisatorische Strukturen geschaffen wurden. Dazu gehört insbesondere eine zentrale Koordinierungsstelle, definierte Informations- und Warnwege sowie der Aufbau eines Netzwerks relevanter Akteure. Diese Maßnahmen sind aus Sicht der GRÜNEN sinnvoll und notwendig.

Gleichzeitig macht die Antwort aber deutlich, dass die Umsetzung des Hitzeaktionsplans bislang überwiegend auf Information, Sensibilisierung und Vernetzung beschränkt bleibt. Die im Hitzeaktionsplan ebenfalls genannten konkreten Maßnahmen zur Anpassung an zunehmende Hitzebelastungen, etwa Entsiegelung, Begrünung, Beschattung, öffentliche Trinkbrunnen usw., wurden bisher kaum vorangetrieben.

Besonders deutlich wird das beim Thema „Cool Spots“. Zwar soll das Thema im Rahmen der Netzwerkarbeit erneut aufgegriffen werden. Aus der Antwort geht jedoch hervor, dass eine frühere Abfrage bei den Städten und Gemeinden lediglich eine einzige Rückmeldung ergeben hat. Nun soll zunächst erneut abgefragt werden, ob entsprechende Aufenthalts- und Abkühlungsmöglichkeiten vorhanden sind, um diese gegebenenfalls kartografisch darzustellen. „Gerade dieses Beispiel zeigt das zentrale Problem“, stellt Schönefeld fest. „Der Hitzeaktionsplan wurde beschlossen, viele der darin genannten Maßnahmen befinden sich aber auch Jahre später noch im Stadium von Abfragen, Abstimmungen und Prüfungen.“

Nach Auffassung der GRÜNEN bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Welche Ziele verfolgt der Odenwaldkreis künftig beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels? Die Antwort des Kreisausschusses jedenfalls enthält kaum Aussagen dazu, die Notwendigkeit einer strategischen Weiterentwicklung von Klimaschutz und Klimaanpassung besteht jedoch unverändert fort, während das Klimaschutzkonzept des Kreises von 2013 stammt und sich der Kreisausschuss nun darauf zurückziehen kann, dass das keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit hat. „Dennoch erwarten wir, dass der Landkreis angesichts zunehmender Hitzeperioden, Trockenheit und anderer Folgen des Klimawandels darlegt, welche Ziele er verfolgt und welche konkreten Maßnahmen er in den kommenden Jahren umsetzen will“, so Schönefeld. „Positiv bewerten wir in diesem Zusammenhang, dass unsere Anfrage und die Antwort des Kreisausschusses darauf im November auf der Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit stehen sollen. Wir sind jederzeit bereit, gemeinsam mit den anderen Fraktionen daran zu arbeiten, sinnvolle und umsetzbare Maßnahmen zu entwickeln und auf den Weg zu bringen.“