Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention im Odenwaldkreis

Odenwaldkreis – Im Rahmen ihrer jüngsten Fraktionssitzung beschäftigte sich die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN intensiv mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Odenwald. Aus dem Jahresbericht 2020 des Frauenhauses im Odenwaldkreis geht hervor, dass seit Beginn der Corona-Pandemie ein deutlicher Anstieg an Anrufen beim Bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das Opfern häuslicher Gewalt eine anonyme und kostenlose Erstberatung in 18 verschiedenen Sprachen anbietet, zu verzeichnen ist.
Dies bestätigt auch die Polizeistatistik, die einen Anstieg der gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt im Odenwaldkreis um 45% im Vergleich zum Vorjahr vermeldet.

Der „One Billion Rising“ Aktionstag und der Internationale Frauentag am 8. März sind Anlass für die grüne Kreistagsfraktion, auf die alltägliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen. Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt und kommt in allen Gesellschaftsschichten vor.

Als Ergebnis der Diskussion formulierte die Stellvertretende Fraktions-Vorsitzende, Elisabeth Bühler-Kowarsch, eine Anfrage an den Kreisausschuss, die sich mit der Umsetzung der Istanbul Konvention im Odenwaldkreis beschäftigt. Dieses Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das mit der Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland am 1.2.2018 Gesetzeskraft erlangt hat, muss auf allen staatlichen Ebenen, selbstverständlich auch im Odenwaldkreis, umgesetzt werden. Von der Istanbul Konvention kann eine große Wirkung ausgehen, so die Grünen, wenn alle politisch Verantwortlichen sich dieser Aufgabe stellen. Der effektive Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern ist nach wie vor in Deutschland nicht gewährleistet.
Daher möchte die Kreistagsfraktion vom Kreisausschuss Auskunft darüber erhalten, ob es im Odenwald eine Bestandsanalyse gibt, aus der hervorgeht, welche Defizite bei der Umsetzung der Istanbul Konvention noch bestehen und wie und bis wann diese Defizit behoben werden sollen.
Der Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher und sexueller Gewalt ist eine Pflichtaufgabe, die hohe Priorität haben muss. Dabei ist der gefährlichste Ort für Frauen nach wie vor ihr Zuhause. Häusliche Gewalt ist ein riesiges Problem und Frauen, die davon betroffen sind, haben ein Recht auf Hilfe.
Als erfreulich begrüßt daher die grüne Kreistagsfraktion, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine tragfähige Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen gemeinsam mit den Ländern sichergestellt werden soll und im Haushalt des Landes Hessen für das Jahr 2022 zwei Millionen Euro mehr für die Unterstützung von Frauenhäusern eingestellt wurden. Es mache eben doch einen Unterschied, ob Grüne an einer Regierung beteiligt seien oder nicht, so abschließend Elisabeth Bühler-Kowarsch.