Anfrage zur Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ im Odenwaldkreis.

Die Bundesregierung hat im letzten Jahr ein 100-Milliarden-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ auf den Weg gebracht. Von diesen 100 Mrd. wurden Hessen 7,44 Mrd. Euro zugewiesen, wovon die Hessische Landesregierung 4,7 Mrd. Euro an ihre Landkreise und Kommunen verteilt. In einer ersten Tranche stehen ihnen 3 Mrd. Euro ab diesem Jahr zur Verfügung, in einer zweiten Tranche, wahrscheinlich 2029, dann die restlichen 1,7 Mrd. Euro. Auf den Odenwaldkreis entfallen aus der ersten Tranche 16.126.417 Euro, die über ein Mittelabrufverfahren bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) komfortabel und vollständig digital seit gestern über das Kundenportal, aber auch schon vorher über ein Abrufformular abgerufen werden können und wovon einige Landkreise und Kommunen auch bereits Gebrauch gemacht haben, wie in einer fortlaufend und auf der Internetseite der WIBank öffentlich einsehbaren Förderliste ersichtlich ist.

Wir wollen wissen:

Welche konkreten Projekte, Maßnahmen oder Investitionsvorhaben plant der Odenwaldkreis kurz-, mittel- und langfristig mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, und nach welchen Kriterien und Prioritäten sollen sie auf die verschiedenen förderfähigen Bereiche Bildung, Mobilität, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Bevölkerungsschutz sowie technische Infrastruktur verteilt werden? Und wie beabsichtigt der Kreisausschuss, den Kreistag über die Projektplanung, die Anmeldung der Maßnahmen, den Mittelabruf und die tatsächliche Mittelverwendung fortlaufend zu informieren?

Dazu haben wir diese Woche eine schriftliche Anfrage eingereicht: Hier