Mehr Schutz für Igel und Co.: GRÜNE Fraktion im Odenwaldkreis fordert nächtliche Pause für Mähroboter

Zuletzt haben zahlreiche Gemeinden, Städte und Landkreise Allgemeinverfügungen zum Verbot der nächtlichen Nutzung von Mährobotern zum Schutz von Igeln erlassen. Zu den aktuellen Beispielen zählen der Kreis Bergstraße, der eine solche Verfügung am 18. Juni veröffentlichte, sowie der Landkreis Groß-Gerau, der im Juli einen entsprechenden Beschluss umgesetzt hat, den der Kreistag bereits im Juni mit großer Mehrheit gefasst hatte. Ebenfalls bereits am 22. Juni haben die GRÜNEN im Odenwaldkreis einen entsprechenden Antrag eingereicht, über den am 24. August im Kreistag in Erbach beraten wird.

Dieser sieht vor, analog zu den genannten Beispielen eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Betrieb von Mährobotern im gesamten Kreisgebiet während der Nacht- und Dämmerungszeiten untersagt – also genau zu der Zeit, in der viele heimische Wildtiere wie Igel, Amphibien (z. B. Frösche, Kröten und Molche) sowie andere kleine Wirbeltiere aktiv sind.

Der Igel steht seit 2024 auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Arten. Ein zusätzlicher und vermeidbarer Gefährdungsfaktor ist der nächtliche Betrieb von Mährobotern. Sie stellen insbesondere für Igel ein Risiko dar, da diese bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich einrollen. Studien zeigen, dass Mähroboter Igel trotz Sensoren und Kameras in vielen Situationen nicht zuverlässig erkennen. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung berichtet zudem von einer steigenden Zahl schwer verletzter Igel.

„Durch nächtliche Ruhezeiten für Mähroboter lassen sich solche Situationen ganz einfach vermeiden, ohne Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer unzumutbar einzuschränken“, erklärt Judith Schreck, Mitglied der GRÜNEN im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Auch für den Kreis entstünden dadurch keine finanziellen Auswirkungen; der Verwaltungsaufwand für die Erarbeitung und Umsetzung einer entsprechenden Allgemeinverfügung sei sehr gering.

„Es handelt sich um eine einfache, wirksame und zugleich verhältnismäßige Maßnahme, die einen konkreten Beitrag zum Artenschutz leisten kann“, ergänzt der GRÜNEN Fraktionsvorsitzende, Dr. Jonas  Schönefeld abschließend.