Unsere zuständige Bundestagsabgeordnete Daniela Wagner gibt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2018 hinsichtlich der Zulässigkeit von Fahrverboten folgende Erklärung ab:
Bundesverwaltungsgericht erlaubt Fahrverbote – Bundesregierung ist jetzt gefordert
Von den Stickoxid Grenzwertüberschreitungen sind Millionen von Menschen in Deutschland betroffen. Besonders Kinder und Kranke leiden in den Innenstädten unter schlechter Luft. Die Hauptquelle dafür sind die Diesel-PKW.
Die Richter in Leipzig sagen: saubere Luft geht vor. Das ist ein wichtiges Signal für Gesundheit und Umwelt. Und es schafft endlich Rechtssicherheit.
Das Urteil ist die Quittung für das jahrelange Nichtstun von Bundesregierung und Auto-Industrie. Die Bundesregierung hat eine Zeitvorgabe zum Handeln bekommen, damit nicht die Dieselfahrer die Leidtragenden sind. Diese Chance muss sie jetzt endlich ergreifen.
Technische Nachrüstung – Verantwortlichkeit der Hersteller
Jetzt muss es endlich technische Nachrüstungen bei den betroffenen Diesel-PKW geben. Für diese müssen die Hersteller aufkommen. Nur so lassen sich die Stickoxidemissionen wirkungsvoll an der Hauptquelle reduzieren.
Die Regierung darf die Kommunen bei der Umsetzung des Urteils nicht alleine lassen. Ohne einheitliche Regelungen droht ein Flickenteppich für die Fahrt von Diesel-PKWs in Innenstädten. Mobilität geht über Landesgrenzen. Darum muss die Bundesregierung eine einheitliche Beschilderung und die Einführung einer Blauen Plakette herbeiführen.
Gut ist, dass das Gericht Ausnahmeregelungen wie etwa für Handwerker zulässt.