Die Debatten um die Windenergie im Odenwald sind leider auch von unsachlichen Argumenten geprägt.
Wir danken Jürgen Simon von 3P Energieplan GmbH für diese sachliche Auseinandersetzung und Richtigstellung zu einem wichtigen Thema in unserer Region.
Die Mär von den 500 Rotoren
Mit Übertreibung kann man Ängste schüren. So auch mit der Behauptung, im hessischen Odenwald sollen, gemäß derzeit offengelegter Regionalplanung, fünf- bis sechshundert Windräder errichtet werden. Diese Zahlen hat der frühere Landrat Schnur in den Raum gestellt und der ÜWG-Abgeordnete Robischon rechnet vor, wie das gehen soll. Nur die beiden verwechseln – möglicherweise unabsichtlich – Theorie und Praxis. In der Theorie, davon geht die Regionalplanung aus, kann auf einer ebenen Fläche von 10 Hektar ein Windrad errichtet werden. Ist die Fläche ein schmaler Streifen, der quer zur Hauptwindrichtung verläuft, könnten es auch zwei oder drei Anlagen sein, da man für das Fundament mit Kran- und Montagefläche lediglich einen halben Hektar benötigt.
Doch wie sieht es in der Praxis aus? Nimmt man den Windpark Geisberg im Mossautal, so umfasst die geplante Vorrangfläche 139,8 Hektar. Nach der Berechnung von Herrn Robischon könnten dort mindestens 14 und in dem von ihm dargestellten Horrorszenarium sogar 42 Windenergieanlagen errichtet werden. In der Realität sind es aber nur fünf Rotoren, die sich auf dem Geisberg drehen, d. h. 35 Prozent bzw. 12 Prozent. Selbst das optimistische Anfangsszenario bei der Planung ging von maximal acht Anlagen aus, die letztlich aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden konnten. Dabei spielte die im Odenwald vorzufindende Topografie die entscheidende Rolle. Im Gegensatz zur Annahme haben wir es nicht mit ebenen Flächen zu tun, auf denen schachbrettartig Windräder errichtet werden können. Vielmehr überwiegen schwer bis nicht bebaubare Hanglagen. So auch am „Greiner Eck“, wo lediglich fünf Anlagen auf 224 Hektar Potenzialfläche errichtet werden konnten. Am „Stillfüssel“ sind auf 300 Hektar geplanter Vorrangfläche sechs und am „Flockenbusch“ auf 142 Hektar lediglich drei Windenergieanlagen vorgesehen.
Teilt man die von Herrn Robischon aufgeführten Vorrangflächen von 3.544,8 Hektar durch 10, kommt man auf die theoretische Zahl von 354 Anlagen. Kalkuliert man die reduzierte Bebaubarkeit der geplanten Vorrangflächen mit 30 Prozent bis 40 Prozent ein, so kommt man auf die realistischeren Zahlen von 106 bis 142 Windenergieanlagen für den gesamten Hessischen Odenwald – das taugt dann aber kaum mehr für Horrorszenarien.
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