Odenwaldkreis - Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wendet sich mit mehreren Fragen zur "Bürgerfreundlichkeit" der Verwaltung im Odenwaldkreis an den Kreisausschuss. Dabei geht es vor allem um die Betreuungsbehörde, deren Arbeit aus Sicht der Grünen ein hohes Maß an Vertrauen verlangt, etwa in Situationen, in denen sich Betreuer allein und unkontrolliert in fremden Wohnungen bewegen.
Aktueller Anlass der Anfrage ist ein Rechtsstreit zwischen der Betreuungsbehörde des Odenwaldkreises und dem Familienangehörigen einer betreuten Person. Dieser hatte mit Blick auf die Odenwälder Behörde bereits im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL den Vorwurf erworben, dass für den Angehörigen eines Betreuten unter bestimmten Bedingungen "auch sein Eigentum und seine Würde antastbar" werden.
In ihren Fragen an den Kreisausschuss beziehen sich die Bündnisgrünen auf diese auch im Internet publizierten Vorwürfe sowie auf eine Kritik in gleicher Sache, die der Pfarrer einer örtlichen Kirchengemeinde übte.
Ist es zutreffend, fragen die Grünen, dass dieser Pfarrer dem Leiter der Betreuungsbehörde vorwarf: "Mich hat betroffen gemacht, dass Sie mit den Formulierungen in Ihrem Schreiben die Würde eines Menschen zerstören und Rufmord betreiben." Warum gab es seitens der Verwaltung niemals eine Stellungnahme zu dem schwerwiegenden Vorwurf des Pfarrers? Warum wurden Fragen des Angehörigen, zu dessen Elternhaus Mitarbeiter der Behörde mehrere Wochen unkontrollierten Zugang gehabt hatten, nie beantwortet? Warum wurde auch das klärende Gespräch verweigert, das der Angehörige mehrfach der Behörde vorgeschlagen hatte?
Der Leiter der Behörde behauptete in einem Brief an die Stadtkirchengemeinde Michelstadt hinsichtlich der verweigerten Antworten, dass er "hierüber anderer Ansicht war", d. h. dass er selbst zu einer Antwort bereit gewesen sei. Die Grünen möchten nunmehr wissen, wer befugt war, den Leiter der Behörde entgegen dessen eigener Ansicht von Reaktionen abzuhalten? Der Behördenleiter schrieb auch, dass er sich "in eigener Entscheidung sicher jederzeit zu einem Gespräch bereit gefunden hätte." Wer hatte entschieden, dass er entgegen seiner eigenen Ansicht ein solches Gespräch nicht führen sollte? Auch das möchten die Grünen in Erfahrung bringen.
"Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass der Anspruch einer bürgerfreundlichen Verwaltung auch von Ihnen geteilt wird und Sie daher die aufgeworfenen Fragen mit besonderer Sorgfalt prüfen", so die Grünen abschließend an Landrat Horst Schnur.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Kowarsch, Fraktionsgeschäftsführer