Menschen mit Behinderung

Politik für Menschen mit Behinderungen ist für uns Bürgerrechtspolitik.
Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Die Integration von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ist für uns BündnisGrüne daher selbstverständlich.
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Diese Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 unseres Grundgesetzes trat im November 1994 in Kraft. Doch nach wie vor ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen tägliche Realität und von gesellschaftlicher Gleichstellung kann keine Rede sein.
Wir treten deshalb für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz und damit für das Verbot alltäglicher Benachteiligung ein. In besonderem Maße sind Frauen mit Behinderungen von Diskriminierungen im Alltag betroffen. Deshalb soll auch der Genderansatz in allen Bereichen des Behindertenrechts umgesetzt werden.
Auch für den Odenwald gilt: Eine Grundvoraussetzung für Integration besteht darin, Barrierefreiheit in den Bereichen Bauen, Wohnen, Verkehr und Kommunikation zu schaffen.
Weiterhin müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in Wohnortnähe eine gezielte Unterstützung erfahren können. Dies bedeutet: entsprechende Schul- und Arbeitsangebote, offene, ambulante, teilstationäre und gegebenenfalls auch kurzzeitig notwendige stationäre Hilfen.
Für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung gilt es bei weiterhin steigenden Fallzahlen insbesondere kostenintensive stationäre Heimunterbringungen zu verhindern.
Das Platzangebot im Betreuten Wohnen ist entsprechend auszubauen.
Für Menschen mit Schwerstbehinderungen müssen adäquate Plätze für die Tagesförderung geschaffen werden.

Die Frühförderstelle für Kinder ist von besonderer Bedeutung und muss daher personell und sachlich in die Lage versetzt werden, den gestellten Anforderungen zielgerichtet und ohne große Wartezeiten gerecht zu werden.
Von den vielfältigsten kommunalen Entscheidungen sind Menschen mit Behinderungen - für andere oft unbemerkt - direkt und indirekt betroffen.

Wir fordern:

- eine frühzeitige und umfassendere Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten bzw. des Beirates bei kommunalen Planungs- u. Entscheidungsprozessen und eine angemessene Vergütung für die Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten

- konsequente Anwendung der Vorschriften des Bundesgleichstellungsgesetzes betreffend Barrierefreiheit

- dass die Beratung so erfolgt, dass berechtigte Leistungen gewährt und nicht verweigert werden

- eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und daraus abgeleitet einen Aktionsplan, der die bestehenden Defizite konsequent beseitigt.

- keine Kürzungen im Bereich der fachlich qualifizierten und differenzierten ambulanten Dienste im Kreisgebiet

- eine ausreichende Anzahl von betreuten Wohn- und Arbeitsplätzen sowohl für psychisch als auch für Menschen geistiger Behinderung

- zusätzliche Plätze für die Tagesförderung Menschen mit Schwerstbehinderung

- eine verlässliche finanzielle Unterstützung der freien Träger, um bestehende Angebote auch in wirtschaftlich schwieriger Zeit dauerhaft abzusichern

- dass Zusatzjobs nur als sinnvolles Mittel einer individuellen Integrationsstrategie und soweit möglich in Verbindung mit weiterführenden und ergänzenden Angeboten eingesetzt werden

- dass ein Gesamtkonzept zur Entwicklung und Vermittelung der Betroffenen erstellt wird


(beschlossen bei der KMV der Grünen 24.11.2005)

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